Vorratsdatenspeicherung: TK-Unternehmen vor Riesen-Herausforderung

Europäischer Gerichtshof für starken Datenschutz, Bundesregierung für weitreichende Überwachung - Gemeinsame Infothek von BUGLAS und VATM zur Vorratsdatenspeicherung

Pressemeldung der Firma Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Telekommunikationsanbieter, die den rechtlichen Vorgaben genügen wollen, haben es zurzeit wahrlich nicht leicht. Denn während die Branche die weitreichenden Anforderungen aus der geplanten Vorratsdatenspeicherung bis zum Sommer dieses Jahres umsetzen sollen, geißelt der Europäische Gerichtshof gerade zeitgleich die anlasslose und generelle Überwachung von Verkehrsdaten. „Den Unternehmen läuft somit die verbleibende Zeit zur Umsetzung davon, während sich die Rechtsunsicherheit für die Unternehmen nach dem EuGH-Urteil noch vergrößert hat“, konstatierten VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner und BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. Die beiden Branchenverbände informierten gestern in Düsseldorf mit ihrer gemeinsamen Infothek „Vorratsdatenspeicherung 2.0 und TK-Überwachungsverordnung“ die Branche ausführlich über den aktuellen Gesetzgebungsstand und diskutierten Handlungsoptionen mit Vertretern der Bundesnetzagentur und der renommierten Anwaltskanzlei Juconomy.

„Die Branchenunternehmen sind gut beraten, sich intensiv mit diesem heiklen Thema auseinanderzusetzen“, erklärten Grützner und Heer. „Denn die Ausgangslage ist höchst unbefriedigend und mit hohen wirtschaftlichen und Haftungsrisiken für die Unternehmen verbunden. Wenn ein Unternehmen die Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung erfüllen will und sich daher im Rahmen der deutschen Vorgaben zur Datenüberwachung verhält, läuft es Gefahr, gegen vorrangig geltendes EU-Recht zu verstoßen.“ Denn dieses, so der Europäische Gerichtshof in seinem aktuellen Urteil zu Verfahren aus Großbritannien und Schweden, hält die anlasslose und generelle Speicherung von Verkehrsdaten für unzulässig. Der letzte Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Würden sich Unternehmen aber mit Blick auf die Gültigkeit des europäischen Datenschutzes weigern, die Daten nach deutschem Recht zu speichern und den Behörden zugänglich zu machen, drohten ihnen nicht nur Bußgeldzahlungen, sondern im schlimmsten Fall sogar Zwangsmaßnahmen bis hin zur Untersagung des Geschäftsbetriebs.

„Weder die Telekommunikations-Überwachungsverordnung noch die zugehörige Technische Richtlinie sind in der erforderlichen Neufassung erlassen“, monierten Grützner und Heer. „Nach unseren Informationen werden diese voraussichtlich erst im Mai dieses Jahres verabschiedet werden und sollen dann bereits bis Ende Juni umgesetzt sein.“ Die Verbände hatten bereits in gemeinsamen Schreiben an die Bundesministerien für Justiz und Verbraucherschutz sowie Wirtschaft und Energie auf die damit verbundene Rechtsunsicherheit und die hohen finanziellen Belastungen, die den Unternehmen aus der Umsetzung erwachsen – die Branche kalkuliert dafür über eine halbe Milliarde Euro – hingewiesen und praxisorientierte Lösungen eingefordert.

Die Unternehmensvertreter nutzten die gestrige Infothek, um zahlreiche bestehende Fragen zur Umsetzung direkt an die Bundesnetzagentur zu adressieren. „Die noch vielen offenen Fragen werden wir nun in weiteren Runden mit dem Regulierer klären, um damit maximale Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen“, so Grützner und Heer abschließend.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)
Frankenwerft 35
50667 Köln
Telefon: +49 (30) 50561538
Telefax: +49 (30) 50561539
http://www.vatm.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Feb14

Comments are closed.